I. Geltungsbereich
1. Diese AGBs gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts der öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gelten diese Bestimmungen nur, soweit sie nicht den §§ 305 ff. §§ 474 ff. BGB widersprechen.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt entweder mündlich (auch fernmündlich), schriftlich oder durch Unterzeichnung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
III. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
IV. Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise, netto zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, ausschließlich Verpackungs-, Transport-, sowie Lieferkosten.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns ausgewiesene Konto ohne jeglichen Abzuges sofort zu erfolgen. Ein Abzug (Skonto oder Rabatt) oder Inanspruchnahme eines Zahlungsziels ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
V. Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Lieferung
1. Die Anlieferung erfolgt stets an die vereinbarte Stelle, sofern die örtlichen Gegebenheiten einer Anlieferung aufgrund von widersprechenden Beschaffenheiten des Zufahrtsweges nicht entgegenstehen.
2. Die Anlieferung erfolgt zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Eine exakte Uhrzeit kann nicht fixiert werden. Die Anlieferung erfolgt nach Absprache jeweils vor- oder nachmittags.
3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
6. Für die Anlieferung notwendige Mehrwegpaletten werden stets berechnet.
VII.Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungsund Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
IX. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1. Gewährleistungsrechte des Käufers als Unternehmer setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (Für Gewährleistungsansprüche des Käufers als Verbraucher gelten die jeweilig gesetzlichen Bestimmungen aus den §§ 439 ff. BGB).
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Käufer. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden). Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
X. Umtausch und Rücknahme
1. Ein Umtausch erfolgt stets freiwillig und nur gegen Vorlage des Quittungsbelegs. Ein Umtausch außerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Gefahrübergang auf den Käufer ist ausgeschlossen. Eine individuelle Abrede bleibt unberührt.
2. Der Umtausch von Waren setzt voraus, dass sich diese in wiederverkaufsfähigem Zustand befinden.
3. Der Umtausch erfolgt stets in Ware gleichwertiger Güte und Beschaffenheit.
4. Die Rücknahme von Waren (§ 10, 1. Und 2. der AGB voraussetzend) erfolgt durch Rückabwicklung der erbrachten Leistungen Zug um Zug. Eine Vergütung des Kaufpreises erfolgt in gleicher Art, wie die der geleisteten Zahlung.
5. Umtausch und Rücknahme von bestellten Waren ist grundsätzlich nur möglich, sofern diese lagernd geführt werden. Wird die Ware nicht lagernd geführt, handelt es sich um Sonderbestellungen (z.B. Waren auf Maß, angemischte Waren etc.), so ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Die Rücknahme von berechneten Mehrwegpaletten erfolgt nur, sofern sich diese in einwandfreien und wiederverwendbaren Zustand befinden. Sollen dies beim Käufer abgeholt werden, so werden die Kosten der Abholung berechnet.
XI. Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Haftung nicht nachfolgend ausgeschlossen ist.
2. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Regelung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XII. Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Dinkelsbühl, November 2017
Sitz der Gesellschaft: 91550 Dinkelsbühl Handelsregister Ansbach: HRB 6377 Geschäftsführung: Maximilian Weiß